Alle wichtigen Begriffe rund um Kauf, Verkauf und Vermietung — einfach erklärt.
Eine Eintragung im Grundbuch, die den Käufer einer Immobilie absichert. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Objekt nach Vertragsabschluss erneut verkauft oder belastet. Die Vormerkung wird nach der notariellen Beurkundung eingetragen und bleibt bestehen, bis die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgt.
Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis geführt und können z. B. Abstandsflächen, Stellplätze oder Zufahrtsrechte betreffen. Sie gehen beim Verkauf auf den neuen Eigentümer über.
Ein durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke, der von Gutachterausschüssen ermittelt wird. Er dient als Orientierung für den Grundstückswert und wird regelmäßig aktualisiert. In Bremen variiert der Bodenrichtwert je nach Stadtteil erheblich.
Die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnimmobilien das Bestellerprinzip: Die Courtage wird in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
→ Mehr zum ThemaEin im Grundbuch eingetragenes Recht, das einem Dritten bestimmte Nutzungsrechte an einem Grundstück einräumt. Beispiele sind Wegerechte, Leitungsrechte oder Wohnrechte. Dienstbarkeiten können den Wert einer Immobilie beeinflussen.
Das Recht eines Vermieters, einem Mieter zu kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt.
Die jährliche Versammlung aller Wohnungseigentümer einer WEG-Gemeinschaft. Hier werden wichtige Beschlüsse über Instandhaltung, Wirtschaftsplan und Verwaltung gefasst.
Ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Beim Verkauf oder der Vermietung ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.
→ Mehr zum ThemaEin langfristiges Nutzungsrecht an einem Grundstück, bei dem der Erbpachtnehmer das Grundstück bebauen und nutzen darf, aber nicht Eigentümer wird.
Kosten für die Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur — Straße, Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation.
Eine detaillierte Beschreibung einer Immobilie, die potenziellen Käufern oder Mietern zur Verfügung gestellt wird.
Das amtliche Register, in dem alle Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken dokumentiert werden.
Eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt. In Bremen beträgt der Steuersatz 5 % des Kaufpreises.
→ Mehr zum ThemaEin Pfandrecht an einem Grundstück, das häufig zur Absicherung von Immobilienkrediten dient.
Das Rechtsgebiet, das alle Regelungen rund um Grundstücke, deren Erwerb, Belastung und Nutzung umfasst.
Die monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer an die WEG-Verwaltung leisten.
Ein Grundpfandrecht zur Absicherung eines Darlehens, bei dem das Grundstück als Sicherheit dient.
Ein Sparbetrag, den Wohnungseigentümer monatlich in einen gemeinsamen Fonds einzahlen.
Alle zusätzlichen Kosten, die beim Immobilienkauf neben dem Kaufpreis anfallen. In Bremen belaufen sich die Nebenkosten auf ca. 8–10 % des Kaufpreises.
Eine Kennzahl zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit einer Immobilieninvestition.
Die regelmäßige Zahlung, die ein Kreditnehmer an die Bank leistet.
Der Zeitraum, für den die Konditionen eines Immobilienkredits festgeschrieben werden.
Eine Immobilie oder Wohneinheit, die nicht vermietet oder genutzt wird.
Ein Vertrag, der einem einzigen Makler das exklusive Recht gibt, eine Immobilie zu vermarkten.
Ein separates Konto, auf dem die Mietkaution treuhänderisch angelegt wird.
Die jährliche Rendite einer vermieteten Immobilie, berechnet als Verhältnis der Jahresnettokaltmiete zum Kaufpreis.
Eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in Bremen, die alle zwei Jahre aktualisiert wird.
→ Mehr zum ThemaDie reine Miete ohne Betriebs- und Heizkosten.
Alle laufenden Kosten, die neben der Nettokaltmiete für eine Immobilie anfallen.
Der Ertrag einer Kapitalanlage in Relation zum eingesetzten Kapital.
Der noch offene Betrag eines Immobilienkredits nach einer bestimmten Laufzeit.
Teile eines Gebäudes, die einem einzelnen Wohnungseigentümer allein gehören.
Das exklusive Recht eines Wohnungseigentümers, bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen.
Ein notariell beurkundetes Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum regelt.
Die planmäßige Rückzahlung eines Immobilienkredits.
Der Vertrag zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und dem bestellten Hausverwalter.
Das Recht, in einen Kaufvertrag einzutreten und eine Immobilie zu den gleichen Konditionen zu erwerben.
Das Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern regelt.
Die Wohnfläche umfasst alle Räume, die zum Wohnen genutzt werden — berechnet nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).
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